Urkundenverbrechen — sind strafbare Handlungen an und mit Urkunden, d. h. solchen Gegenständen, die dazu bestimmt sind, durch ihren Inhalt (durch Worte oder wortvertretende Zeichen) eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen. Als wertvollstes Beweismittel genießt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Amtsverbrechen — (Amtsdelikt), im weitern Sinn jede Pflichtverletzung eines Beamten (d.h. desjenigen, der auf Grund staatlicher Anstellung als Organ der Staatsgewalt und daher unter staatlicher Autorität für Staatszwecke tätig zu sein hat), im engern Sinn und in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Intellektuelle Urkundenfälschung — Intellektuelle Urkundenfälschung, s. Urkundenverbrechen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Unterschrift — Unterschrift, der unter eine Urkunde (s. d.) gesetzte Name des Ausstellers. Bei Personen, die nicht schreiben können, kann ein Handzeichen (gewöhnlich drei Kreuze) die Stelle der U. vertreten (s. Analphabeten). Wechselerklärungen, die mittels… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Urkundenfälschung etc — Urkundenfälschung etc., s. Urkundenverbrechen … Meyers Großes Konversations-Lexikon